„Wir brauchen kein neues Sonderrecht“
Polizeibeamte üben einen schweren und oft auch gefährlichen Beruf zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger aus. Soweit sie sich dabei selbst an Recht und Gesetz halten, verdienen sie unseren Respekt und Dank und auch den vollen Schutz des Strafrechts. Dieser ist aber vollumfassend gewährleistet.
Wir brauchen kein neues Sonderrecht zum Schutz von Polizeibeamten. Von der Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung bis zum Mord – alle Strafnormen schützen selbstverständlich auch Polizeibeamte, und nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern auch beim einfachen Streifendienst oder nach dem Dienst.
Deshalb ist eine neue Strafvorschrift unnötig und Forderungen danach schädlich, weil sie den falschen Eindruck vermitteln, unsere Polizistinnen und Polizisten seien sozusagen Freiwild und schutzlos gegen Angriffe und Gewalttaten.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der Widerstandsparagraph 113 Strafgesetzbuch kein besonderes Schutzgesetz für Vollstreckungsbeamte, sondern für Bürgerinnen und Bürger, die mit der Staatsgewalt in Konflikt kommen.
Der Gesetzgeber hat der besonderen psychischen Konfliktlage von Menschen und möglichen Irrtümern über die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen Rechnung tragen wollen. Das Gericht kann in solchen Fällen von Strafe absehen oder auf eine mildere Strafe erkennen.
Gerade vor einem Jahr ist auch diese Vorschrift – was ein Fehler war – verschärft worden.
Die Polizeigewerkschaft braucht sich über einen mangelhaften strafrechtlichen Schutz ihrer Mitglieder nicht zu beklagen. Vielmehr sollten wir alle anerkennen, dass die Polizei überfordert ist, gesellschaftliche Konflikte und politische Fehlentscheidungen zu korrigieren oder ihre Folgen auf der Straße auszubaden.



