Berlin. Die Kanaren werden vom RKI nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Reisen nach Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura sind möglich.

Eindrucksvolle Vulkanlandschaften und schöne Strände - die Kanarischen Inseln bieten sowohl für Wanderurlauber als auch für Badefans viel. Daher sind sie als Urlaubsziel bei Deutschen sehr beliebt. Und auch aktuell sind Reisen nach Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote und Co. sind wieder ohne große Einschränkungen möglich.

Die Kanaren sind von der Corona-Pandemie weniger stark betroffen als Deutschland. Die Infektionszahlen haben sich auf überschaubarem Niveau stabilisiert. Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft die Kanaren nicht mehr als Corona-Risikogebiet ein. Auch gilt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mehr.

Kanaren: Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene

Nicht-geimpfte Urlauber aus Europa müssen bei ihrer Einreise nicht mehr einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen - der deutlich billigere und schnellere Antigen-Test reicht ab sofort. Es darf neben Spanisch und Englisch auch auf Deutsch abgefasst sein und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
  • Datum und Uhrzeit der Testabnahme
  • Kontaktdaten des Labors
  • Angewandtes Testverfahren

Ab 7. Juni dürfen vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene ohne Testpflicht nach Spanien einreisen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Auch interessant: So geht Familienurlaub mit ungeimpften Kindern.

Wie generell bei Spanien-Reisen müssen auch Kanaren-Touristen vor Abflug für die Einreise ein digitales Gesundheitsformular ausfüllen. Dabei wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Ankunft vorgelegt werden muss.

Vielseitiges Freizeitangebot bieten die kanarischen Inseln.
Vielseitiges Freizeitangebot bieten die kanarischen Inseln. © dpa-tmn | Manuel Meyer

Testpflicht auch beim Einchecken im Hotel

Die kanarische Regionalregierung schreibt vor, dass alle Touristen, die in einem Hotel, in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung übernachten wollen, auch beim Einchecken in der Unterkunft einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Das kann derselbe Test sein, den man bereits für die Einreise verwendet hat.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Unterkunft bezieht, benötigt laut dem ADAC keinen neuen Test. Es genügt, wenn man den ursprünglichen Test vorlegt, mit dem man in der ersten Unterkunft eingecheckt hat, und zusätzlich das Datum der Einreise nachweist. Dies kann durch Vorlage des Boarding-Passes erfolgen.

Diese Regeln gelten derzeit auf den Kanarischen Inseln:

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Freien und am Strand – egal, ob ein Mindestabstand eingehalten werden kann oder nicht. Diese betrifft auch Kinder ab 6 Jahren.
  • In der Öffentlichkeit ist zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
  • Am Strand darf im Liegebereich sowie von dort bis zum Wasser und beim Baden die Maske abgelegt werden. Zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung muss ein Abstand von 2 Metern bestehen.
  • In Hotels und Appartements gibt es eigene Sicherheits- und Hygienevorschriften, über die die jeweilige Unterkunft informiert.
  • In Restaurants gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen. Gemeinsam genutzte Speisekarten sind nicht zulässig.
  • Sport ist nur einzeln oder paarweise gestattet. Liegen oder Hängematten müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden.
  • Im Freien, also auch in den Außenbereichen der Gastronomie, ist das Rauchen verboten, wenn der Abstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

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(bef)