- Seit dem 1. April 2022 erfolgt die Übermittlung der Covid-19 Meldefälle in Niedersachsen nur noch werktags. Die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen ist am Wochenende und zu Beginn der Woche eingeschränkt, da am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen stattfinden. Tagesaktuelle Schwankungen sollten daher – insbesondere am Wochenende und zu Wochenbeginn – nicht überbewertet werden.
- Die Zahl der Menschen, die sich in Niedersachsen seit Beginn der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert haben, ist am Donnerstag, 7. Juli, auf 2.714.142 gestiegen. Das sind 17.475 mehr als am Tag zuvor.
- 9745 mit Sars-Cov-2 infizierte Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen sind in Zusammenhang mit dem Virus gestorben. Das sind 9 Todesfälle mehr als am Tag zuvor.
- In unserer Region sind bislang 1452 Menschen am beziehungsweise mit dem Coronavirus gestorben.
- Laut RKI liegen auf Kreis- und Stadtebene in Niedersachsen derzeit neun Kommunen über dem 250er-Inzidenzwert: Die Kreise Helmstedt, Lüchow-Dannenberg, Cloppenburg, Leer, Wesermarsch und die Städte Wolfsburg, Emden, Osnabrück und Wilhelmshaven.
- Über dem 750er-Inzidenzwert liegen auf Kreis- und Stadtebene in Niedersachsen laut RKI derzeit 36 Kommunen: Die Kreise Gifhorn, Goslar, Northeim, Peine, Wolfenbüttel, Göttingen, Region Hannover, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser), Schaumburg, Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen, Verden, Ammerland, Aurich, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und die Städte Braunschweig, Salzgitter, Delmenhorst und Oldenburg.
- Die gute Nachricht: Das Gesundheitsministerium schätzt, dass in Niedersachsen 2.516.896 der bislang gemeldeten und laborbestätigten Fälle wieder genesen sind.
- Die Hospitalisierungsrate liegt am Mittwoch bei 10,7 (Dienstag: 10,7).
- 3,5 Prozent der bereitstehenden Intensivbetten sind am Mittwoch mit Covid-Kranken belegt (Dienstag: 3,5 Prozent). Quelle für Hospitalisierungswert und Intensivbettenbelegung: Land Niedersachsen.
Die Corona-Zahlen in unserer Region:
Kommune | 7-Tage-Inzidenz (Vortagswert) | Todesfälle |
Braunschweig | 912,5 (896,0) | 303 |
Gifhorn | 984,0 (1080,5) | 348 |
Helmstedt | 726,6 (696,0) | 143 |
Peine | 1176,3 (1193,3) | 162 |
Salzgitter | 951,2 (1003,2) | 167 |
Wolfenbüttel | 1113,4 (1148,6) | 131 |
Wolfsburg | 689,6 (692,0) | 198 |
Zahlen von Donnerstag, 7. Juli, Quelle: RKI/Land Niedersachsen. Hinweis: Die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen ist am Wochenende und zu Beginn der Woche eingeschränkt. Die Gesundheitsämter in Niedersachsen übermitteln an Wochenenden keine Corona-Zahlen mehr an das RKI.
Die meisten Corona-Regeln in Niedersachsen und Deutschland sind Anfang April ausgelaufen. Trotzdem bleiben die Inzidenzen hoch, auch in der Region zwischen Harz und Heide. Wir haben hier zusammengefasst, welche Corona-Regeln in Niedersachsen aktuell gelten, und wo es noch eine Masken- oder Testpflicht gibt.
Das besagt die aktuelle Corona-Verordnung für Niedersachsen
Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 31. August 2022. Sie besagt für...
Private Treffen: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen.
Einzelhandel: Die generelle FFP2-Maskenpflicht in Geschäften entfällt. Allerdings darf im Rahmen des Hausrechts eine Masken- wie auch eine Test- oder 3G/2G/2GPlus-Pflicht vorgeschrieben werden.
Gastronomie: Auch in Restaurants ist die Maskenpflicht weggefallen. Per Hausrecht kann eine Masken- wie auch eine Test- oder 3G/2G/2GPlus-Pflicht gelten.
Nah- und Fernverkehr: Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Kino, Clubs, Freizeitparks: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Auch hier können Ausnahmen wie Maskenpflicht oder 3G gelten.
Veranstaltungen und Kundgebungen: Egal, mit welcher Personenzahl – es gibt keine Beschränkungen mehr.
Hotels: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Es kann jedoch im Rahmen des Hausrechts Ausnahmen verhängt werden.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Es kann jedoch im Rahmen des Hausrechts Ausnahmen verhängt werden.
Schule und Kita: Seit Mai gibt es keine Testnachweispflicht mehr, Schülerinnen und Schüler wie auch Kita-Kinder ab drei Jahren können sich aber bis zu drei Mal pro Woche testen. Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt. Eine Maskenpflicht gilt nicht mehr.
Krankenhäuser: Pflegerinnen und Pfleger wie auch Besucherinnen und Besucher müssen sich auf eine Corona-Infektion testen. Generell gilt: Krankenhäuser dürfen weiterhin Daten erheben. Zudem gilt eine Maskenpflicht.
Arztpraxen: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt in den Bereichen, in denen die Maske für eine medizinische Behandlung abgenommen werden muss.
Pflegeheime: Besucherinnen und Besucher müssen sich weiterhin testen und eine FFP2- Maske tragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen auch eine sogenannte OP-Maske tragen.
Als allgemeine Empfehlungen spricht das Land Niedersachsen aus:
- medizinische Masken insbesondere in geschlossenen Räumen und bei viel Publikumsverkehr zu tragen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen einzuhalten, wie zum Beispiel Räume regelmäßig zu lüften
- die fortbestehenden Test- und Impfangebote zu nutzen
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