Berlin. Wer Kindergeld bezieht, kann sich mit der Kindergeldnummer identifizieren. Was hat es damit auf sich? Wo findet man die KG-Nummer?

Wer Kinder in seinem Haushalt versorgt, der hat Anspruch auf Kindergeld. Damit sich Erziehende entsprechend identifizieren können, gibt es eine Kindergeldnummer. Was hat es damit auf sich? Wo findet man die Nummer? Ein Überblick.

Woher kommt die Kindergeldnummer?

Die persönliche Kindergeldnummer wird in der Regel von der Familienkasse gestellt. Sie gilt bis zum Ende der Anspruchsdauer.

Wo steht die Kindergeldnummer?

Die Kindergeldnummer ist auf dem ersten Kindergeldbescheid (Bewilligungsbescheid) der Familienkasse zu finden. Auch auf allen nachfolgenden Dokumenten und Schreiben der Familienkasse ist die Nummer abgedruckt.

Wer die Kindergeldnummer vergessen haben sollte, findet sie zudem auf jedem Kontoauszug von Überweisungen der Familienkasse. Hinter der Abkürzung KG (Kindergeld) steht die Nummer. Alternativ kann die Nummer auch direkt bei der Familienkasse erfragt werden.

Bezieht sich die Kindergeldnummer auf ein Kind oder die Erziehenden?

Die Kindergeldnummer dient der Identifikation der Erziehenden. Das heißt: Sollte ein Kind den Haushalt wechseln, kann sich die Nummer unter Umständen ändern.

Wie ist die Kindergeldnummer aufgebaut?

Die Kindergeldnummer besteht aus vier Baustücken.

  • Mit den ersten drei Ziffern lässt sich die Familienkasse zuordnen
  • „FK“ steht für „Feste Kindergeldnummer“
  • Die nächsten sechs Ziffern dienen der persönlichen Zuordnung
  • Die Endziffer (rot) bestimmt den monatlichen Auszahlungstermin

Kann sich die Kindergeldnummer ändern?

Wer in einen anderen Verwaltungsbezirk umzieht, bei dem ändert sich die Kindergeldnummer. Durch den Umzug wird die Nummer von einem neuen Amt erteilt. Auch interessant: Kindergeld und Co. können Eltern bald online beantragen

Gibt es Ausnahmen bei der Kindergeldnummer?

Für Beamte gibt es eine andere Regelung. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten die Kindergeldnummer nicht über die Familienkasse. Sie müssen sie bei ihrer jeweiligen Dienst- oder Vergütungsstelle beantragen. Der Dienstherr zahlt auch das Kindergeld aus – in der Regel direkt mit dem Gehalt.