- Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist bei jedem Menschen in Deutschland unterschiedlich
- Ab wann man in den Ruhestand gehen will, hängt im Wesentlichen vom Jahrgang ab
- Danach richtet sich auch, ab wann man die Rente beantragen sollte
Frühzeitig sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer planen, wann sie in Rente gehen wollen und können. Wichtig ist dabei vor allem das gesetzliche Renteneintrittsalter, um ohne Abzüge und Abschläge in den Ruhestand gehen zu können.
Renteneintrittsalter: Ab wann kann ich in Rente gehen?
Durchschnittlich arbeiten die Deutschen – nach Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft – bis zum Alter von 64,3 Jahren (Stand 2019) und damit rund zwei Jahre länger als noch vor 20 Jahren. Während dieser Zeit wurde die Höhe der Rente in Deutschland immer wieder angepasst. Und auch das Renteneintrittsalter wurde von der Politik überarbeitet.
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Ruhestand ohne Abzüge: Wie entwickelt sich das Renteneintrittsalter?
Derzeit gilt für die meisten Versicherten: Das Renteneintrittsalter wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Das hat der Bundestag im Jahr 2007 beschlossen, die Anpassung läuft nun schrittweise und soll 2029 abgeschlossen sein.
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„Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen“, heißt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Ab wann kann ich in Rente gehen? Tabelle zeigt Renteneintrittsalter
Jahrgang | Renteneintrittsalter |
1964 (oder jünger) | 67 Jahre |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
Allerdings gibt es von diesen Regeln auch Ausnahmen, wie die Rente mit 63 Jahre. Um in Frührente gehen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Rente beantragen: Wann muss der Antrag gestellt werden?
Damit die Rente dann auch pünktlich ausgezahlt werden kann, empfiehlt der Gesetzgeber, rund drei Monate vor dem geplanten Renteneintrittstermin den Antrag zu stellen. Es erfolgt keine automatische Zahlung der Rente. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung folgende Unterlagen vorliegen:
- Die Rentenversicherungsnummer
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
- Die Steueridentifikationsnummer
- Eine Kontonummer (IBAN und BIC)
Unter Umständen können noch weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie zum Beispiel Nachweise über die Versicherungszeiten oder Berufsausbildungen. Sollten die Versicherungszeiten nicht vollständig geklärt sein, können folgende Unterlagen die Bearbeitung des Antrags beschleunigen:
- Nachweis über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Nachweis über Geburtsdatum und die – wenn vorhanden – Geburtsurkunden der Kinder
- Lehrverträge, wenn die Lehre abgebrochen oder die Prüfung nicht bestanden wurde
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Der Rentenantrag kann dann auch online gestellt werden. Zudem stellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Informationen bereit – auch zu den weiteren Rentenarten, wie die Hinterbliebenenrente.
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